Nach den ersten eisigen Nächten dämmert es vielen deutschen Autofahrern: Die Winterreifen müssen montiert werden. Seit 2010 gilt dies in Deutschland sogar als Pflicht: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen laut Gesetzgeber Winterreifen aufgezogen werden – sonst drohen Strafen. Auch beim Winterurlaub in den Alpen und anderen Ländern muss auf Winterreifen geachtet werden. In einigen Urlaubsorten ist die Pflicht sogar ab einem bestimmten Datum geregelt, wie der ADAC mitteilte. Auf was du beim Skiurlaub noch achten musst, verrät die Checkliste für den Winterurlaub.
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Winterreifenpflicht oft witterungsabhängig
In den Wintermonaten gibt es in Österreich keine generelle Winterreifen-Ausrüstungspflicht. Allerdings müssen Autos und Lastwagen bis 3,5 Tonnen laut ADAC zwischen dem 1. November und dem 15. April des Folgejahres bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen oder Schneeketten ausgerüstet sein.

Auch die Schweiz hat bislang keine generelle Winterreifenpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Das nimmt Strafen jedoch nicht aus. Geldbußen können verhängt werden, wenn Behinderungen im Verkehr auf falsche Reifen zurückfallen. Kommt es bei winterlichen Straßenverhältnissen zu Unfällen mit Sommerreifen, droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung, wie es weiter hieß.
Viele Urlauber verbinden mit Kroation einen Sommerurlaub. Doch im Winter kann es in dem Mittelmeerland auch zu gefährlichen Straßenverhältnissen kommen. Obwohl wenn es keine Pflicht ist, sind Winterreifen empfehlenswert. Insbesondere, da bei plötzlichem Schnee oder Glätte eine Winterausrüstung spontan vorgeschrieben werden kann. Fahrzeuge, die zu einem Gewerbe gehören, müssen zudem eine kleine Schneeschaufel mitführen.
Italien zieht wegen seiner schönen Skigebiete viele Urlauber an. Das Land ist mit dem Auto gut zu erreichen. Urlauber sollten beachten, dass für einzelne Strecken je nach Witterung Winterreifen und Schneeketten vorübergehend vorgeschrieben werden können. Dies gilt nach Angaben des ADAC besonders in den Provinzen Mailand und Südtirol. Im Aostatal gilt dagegen zwischen dem 15. Oktober und dem 15. April Winterreifenpflicht.
Ähnliches gilt für Frankreich. Auch dort kann die Fahrt mit Winterreifen bei entsprechenden Witterungsverhältnissen vorgeschrieben werden. Autofahrer werden darüber kurzfristig über Straßenschilder informiert.
Gesetzliche Pflicht in Tschechien und Slowenien
Seit 2011 müssen Autos auf tschechischen Straßen zwischen dem 1. November und dem 31. März mit Winterreifen versehen sein. Diese Regel gelte für alle Straßen in Tschechien, teilte der ADAC mit. Auch in Slowenien besteht eine Winterreifenpflicht. Diese tritt bei winterlichen Straßenverhältnissen vom 15. November bis zum 15. März des Folgejahres in Kraft.
Keine generelle Pflicht gilt den Angaben zufolge in Dänemark, Norwegen, Großbritannien, Polen, Belgien und den Niederlanden. Statt Winterreifen können unter bestimmten Umständen Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden. Dies sei der Fall, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist, hieß es weiter.




















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