Ratgeber

Welche Rechte habe ich bei einem Bahnstreik?

Gerade streikt die GDL (Gewerkschaft Deutscher Lokführer) wieder und bei der Deutschen Bahn kommt es pünktlich zum Wochenende zu Verspätungen. Das betrifft Pendler und Reisende besonders. Viele Kunden der Deutschen Bahn fragen sich jetzt, was sie rechtlich tun können: Bekommt man Bahn-Tickets erstattet? Gibt es Entschädigungszahlungen für Reisende?

Die Deutsche Bahn streikt mal wieder. Wie ist es um meine Rechte bestellt? (RainerSturm/<a href="http://www.pixelio.de/details.php?image_id=497406" target="_blank" rel="nofollow" >pixelio</a>)
Die Deutsche Bahn streikt mal wieder. Wie ist es um meine Rechte bestellt? (RainerSturm/pixelio)

Wir haben die häufigsten Fragen zu euren Rechten während eines Bahn-Streiks einmal zusammengefasst. Hier sind die Antworten:

1) Bin ich verantwortlich fürs Zuspätkommen auf dem Arbeitsplatz, wenn die Deutsche Bahn oder andere, öffentliche Verkehrsmittel streiken?

Leider ja. Auch wenn einen der Streik dich unvorhergesehen trifft und man keinerlei Möglichkeit zur Vorbereitung hatte, so ist man laut Arbeitsrecht doch für ein pünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz verantwortlich. Kurz: Egal, welche Behinderungen einen auf dem Arbeitsweg treffen, man hat diese rein rechtlich mit einzukalkulieren. Der Arbeitgeber kann also auch Verwarnungen aussprechen und Lohnkürzungen vornehmen, wenn man durch einen Streik zu spät am Arbeitsplatz erscheint.

2) Wer haftet dafür, wenn ich durch einen Bahnstreik meinen Flieger verpasse?

Du hast eine Reise, geschäftlich oder privat, gebucht. Ein Teil des Reisewegs wird mit der Bahn zurückgelegt, dann steigst du ins Flugzeug um. Streikt die Deutsche Bahn und kommst du deshalb zu spät zum Flughafen, so haftet die Deutsche Bahn nicht zwangsläufig für eventuell anfallende Kosten wie Umbuchungsgebühr oder Stornierung. Der Reiseveranstalter bietet die komplette Reise als Gesamtpaket an und haftet somit auch für den gesamten Reiseweg. So hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil (Aktenzeichen: Xa ZR 46/10) entschieden. Dies gilt auch für Zugverspätungen oder Ausfälle, die nicht streikbedingt sind.

3) Kann ich eine Entschädigung verlangen, wenn ich mich aufgrund eines Bahnstreiks verspäte?

Verspätet sich die Deutsche Bahn wegen eines Sturmes, Schnee oder dem Ausfall einer Lokomotive, so sind dies unvorhersehbare Ereignisse, rechtlich also „höhere Macht“. Man kann in diesem Falle keine Entschädigung von der Bahn verlangen. Bei Streiks sieht es anders aus: Bahnstreiks kündigen sich lang im Voraus an, die Gewerkschaft ist sogar dazu verpflichtet einen Streik anzukündigen. Ergo: Das Unternehmen Deutsche Bahn hätte Verspätungen entgegenwirken können.

Man hat also das Recht, zumindest den vollen Fahrpreis und eventuell anfallende Reservierungsgebühren zurückzufordern. Die Bahn erstattet derzeit 50 Prozent des Fahrpreises, wenn sich der betreffende Zug um mehr als 120 Minuten verspätet. Das allein muss man nicht hinnehmen. Eine volle Fahrpreiserstattung ist möglich. Oft bietet die Bahn diese Erstattung während eines Streiks auch explizit an.

Entschädigungszahlungen über den Ticketpreis hinaus, beispielsweise für entgangene Einnahmen oder eine Verspätung auf dem Arbeitsplatz, sind schwieriger zu bekommen. In jedem Falle sollte man sich, wenn einem am Schalter nur eine unbefriedigende Entschädigung angeboten wird, an die „Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr“ (SÖP) in Berlin wenden. Hier entscheidet man über jeden Einzelfall.

4) Kann ich bei Streiks oder Verspätungen einfach auf eine höherwertige Zugverbindung wie den ICE umsteigen?

Kommt es auf deiner Reise zu einem streikbedingten Zugausfall oder einer Verspätung, so kannst du einerseits den Fahrtpreis zurückverlangen oder auf die nächste, passende Zugverbindung ausweichen, auch wenn diese höherwertig ist als die von dir gebuchte Zugfahrt. Auch bei verpassten Zügen, aufgrund von Streiks, gilt dies. So kannst du mit einem Regionalbahn-Ticket auch auf einen ICE Zug ausweichen, wenn dieser an deiner Destination hält.

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Backpacking durch Europa, Städtereisen am Wochenende aber auch Wanderurlaub in den heimischen Bergen oder Erholung an der Ostsee gehörten für mich bisher zum Urlaubsprogramm. Ab jetzt heißt es: Verreisen mit der Familie und das am liebsten nach Asien. Bis dahin sammle ich fleißig Eindrücke und Ideen von den schönsten Orten der Erde.

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1 Comment

  1. Konstanze sagt:

    Hey, ich bin mal so frei und schreibe was auf deiner Seite. Sieht super aus! Ich nutze auch WordPress seit kurzem verstehe aber noch nicht alle Funktionen. Dein Blog ist mir da immer eine grosse Inspiration. Weitermachen!

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