Reiseländer wie die Türkei, Thailand, Tschechien oder auch Italien sind für Fans von Designerartikeln wahre Shopping Paradise. In der Regel handelt es bei diesen “Markenartikeln zu Minipreisen” allerdings um billige Plagiate, bei deren Kauf nicht unüberlegt das Portemonnaie gezückt werden sollte. Denn wer in seinem Urlaubsland allzu exzessiv Imitate shoppen geht, läuft Gefahr, sich strafbar zu machen. Aber wie viel Plagiat ist eigentlich legal? Wir klären auf.
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![]() Eine der häufig kopierten Marken (Kossy@FINEDAYS/cc ) |
Ein bisschen Plagiat ist erlaubt

Nur die wenigsten wissen: Ein bisschen Plagiat darf sein, denn im Urlaubsland die ein oder andere Kopie zu kaufen und dann nach Deutschland mitzunehmen, liegt durchaus im grünen Bereich. Voraussetzung ist allerdings, dass die gefälschten Markenartikel ausschließlich privaten Zwecken dienen und einen Wert von 430 Euro pro Kopf nicht übersteigen. Bei dieser Grenze ist nicht der Originalpreis entscheidend, sondern der gezahlte Preis am Urlaubsort. Wer – statt mit Flugzeug oder Kreuzfahrtschiff – mit der Bahn oder dem Auto nach Deutschland wieder einreist, darf nicht mehr als 300 Euro für seine Imitate ausgegeben haben. Bei Kindern unter 15 Jahren liegt das Limit sogar nur bei 175 Euro.
Wird man mit mehr als der erlaubten Menge erwischt, wird es für den Urlauber ungemütlich, denn dann muss mit einem Steuerstrafverfahren und einem hohen Bußgeld gerechnet werden.
Kaufbelege aufbewahren
Reisende sollten beim Kauf ihrer Fake-Marken-Artikel in jedem Fall alle Kaufbelege aufheben und diese bei Bedarf vorzeigen können. Kann der gezahlte Einkaufspreis beim Zoll nicht per Quittung nachgewiesen werden, wird der Urlauber für den gesamten Wert seiner Ware zur Kasse gebeten, d.h. der Wert der Artikel wird von den Zollbeamten geschätzt – und liegt damit meist weitaus höher als der tatsächlich ausgegebene Betrag.
Handel mit Plagiaten
Erst richtig unangenehm wird es für den Urlauber, wenn ihm nachgewiesen werden kann, dass er mit seinen eingekauften Plagiaten Handel betreiben wollte. Denn auf das „Inverkehrsbringen von markenverletzender Ware” steht eine hohe Geldstrafe. Wie umfangreich diese letztendlich ausfällt, ist abhängig von der Menge der Ware. Handelt es sich zusätzlich noch um eine Wiederholungstat, fällt das Strafmaß noch höher aus. Damit aber nicht genug: Denn auch das Unternehmen, dessen Markenrechte verletzt wurden, kann Schadensersatzansprüche geltend machen. Alleine die Unterlassungsklage kostet dabei schon mehrere Hundert Euro.
Hohe Strafen in Italien
Wer es mit dem Imitat-Shoppen nicht übertreibt, hat vom deutschen Zoll eigentlich nichts zu befürchten. Doch Vorsicht: Es ist durchaus schon mal vorgekommen, dass Reisende im Urlaubsland selbst zur Kasse gebeten wurden. In Italien z.B. kann einen beim Kauf von Plagiaten schon mal das ein oder andere Bußgeld erwarten, denn sowohl der Kauf als auch der Verkauf von gefälschter Markenware ist hier streng verboten. Ob man bei der Prada-Tasche vom Straßenhändler zuschlägt, sollte man sich also zweimal überlegen.
Auf die Qualität achten
Grundsätzlich gilt beim Plagiat Shoppen: Auch wenn Prada drauf steht, bedeutet es noch lange nicht, dass auch Prada drin steckt. Denn die Qualität dieser Billig-Markenware lässt meist ebenfalls zu wünschen übrig. Wer nur 50 Euro für sein Designertäschchen hingelegt hat, darf sich also nicht wundern, wenn das gute Stück nach zwei Wochen seine Farbe verliert. Ähnlich sieht es beim Kauf von elektronischen Geräten aus, deren Gebrauch unter Umständen sogar lebensgefährlich sein kann. Gefälschte Medikamente und Kosmetika können gegebenenfalls Allergie auslösende Inhaltsstoffe enthalten und sollten tendenziell strikt gemieden werden.



















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