Jede Fluggesellschaft hat ihre eigene Handgepäckbestimmung, die festlegt, wie viel Handgepäck Reisende mitnehmen dürfen, wie groß das Handgepäck sein und wie viel es maximal wiegen darf. Für die erhöhte Sicherheit des Flugverkehres hat die Europäische Kommission darüber hinaus im Februar 2004 eine Auflistung von Gegenständen veröffentlicht, die nicht mit an Bord eines Flugzeugs genommen werden dürfen.
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Die nationalen Bestimmungen wurden damit zum großen Teil vereinheitlicht. Die EU Handgepäckregelung gilt für alle Flüge, die von Flughäfen in Europa abgehen, unabhängig von ihrem Zielort (also auch alle innerdeutschen und innereuropäischen Flüge).
Die Handgepäckbestimmung im Überblick
Folgende Gegenstände dürfen nach der EU Handgepäckregelung nicht im Handgepäck mitgeführt werden:
- Gewehre und Feuerwaffen aller Art (einschließlich Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können, Signalpistolen und Startpistolen, Bogen, Armbrüste und Pfeile, Harpunen und Speere etc.).
- Betäubungsgeräte, die speziell dazu bestimmt sind, eine Betäubung oder Bewegungsunfähigkeit zu bewirken (einschließlich Reizgas, Pfeffersprays, Capsicum-Sprays, Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrsprays; Apparate zur Viehbetäubung und Viehtötung etc.).
- Spitze oder scharfe Gegenstände, die schwere Verletzungen hervorrufen können (einschließlich Rasierklingen, Messer, Scheren Kampfsportgeräte mit einer Spitze oder scharfen Kante, Schwerter und Säbel, Dartpfeile, Stricknadeln, Nagelpfeilen, Besteck).
- Werkzeuge, die schwere Verletzungen hervorrufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs gefährden können (z.B. Bohrmaschinen und Bohrer, einschließlich tragbare Akkubohrmaschinen, Sägen etc.).
- Stumpfe Gegenstände, die schwere Verletzungen hervorrufen können (z.B. Baseball- und Softballschläger, Knüppel und Schlagstöcke sowie Kampfsportgeräte etc.).
- Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, schwere Verletzungen hervorzurufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden (z.B. Munition, Sprengkapseln, Nachbildungen oder Imitationen von Sprengkörpern, Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe etc.).
EU Handgepäckregelung zur Mitnahme von Flüssigkeiten
Seit dem 06. November 2006 gelten für alle Flüge aus europäischen Ländern sowie in Großbritannien und in der Schweiz neue, verschärfte Sicherheitsvorkehrungen. Diese betreffen vor allem die Regelung zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck und umfassen folgende Bestimmungen:
- Sämtliche Flüssigkeiten (wie Kosmetik- und Toilettenartikel, Pasten, Cremes, Lotionen, Gemische aus flüssigen und festen Stoffen, Parfums, Behälter unter Druck, Dosen, Wasserflaschen etc.) sowie wachs- oder gelartige Stoffe dürfen nur noch in Behältnissen bis zu 100 ml bzw. 100 g mit an Bord genommen werden. Diese Flüssigkeiten bzw. Stoffe müssen in einer durchsichtigen und wieder verschließbaren Plastiktüte, mit einem Fassungsvermögen von maximal einem Liter , transportiert werden. Achtung: Für diese Beutel muss jeder Fluggast selber vor dem Abflug sorgen. Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.
- Flüssige Babynahrung und spezielle Getränke für Diabetiker dürfen auch weiterhin in der Menge, die für die Flugdauer benötigt wird, mit ins Handgepäck. Achtung: Der Fluggast muss jedoch nachweisen, dass die Medikamente und Babynahrung während des Fluges benötigt werden.
- Grundsätzlich besteht eine Ausnahme der Flüssigkeitsmengenbegrenzung für Duty Free Waren, wenn sie folgendermaßen erworben wurden: Duty Free Produkte wie Parfums oder alkoholische Getränke, die am Tag des Fluges in einem Geschäft nach der Bordkartenkontrolle an einem EU-Flughafen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft gekauft wurden, dürfen vom Fluggast mit durch die Sicherheitskontrolle genommen werden. Jedoch nur, wenn sie sich in einem transparenten und von der Verkaufstelle versiegelten Beutel befinden. Der Beutel muss darüber hinaus einen von außen lesbaren Kaufbeleg enthalten, auf dem Verkaufsdatum und –ort festgehalten sind. Handelt es sich bei dem jeweiligen Flug um eine Umsteigeverbindung, bei dem der erste Flug und der Anschlussflug von einem Flughafen innerhalb der EU erfolgen, so können Flüssigkeiten mit an Bord des Anschlussfluges genommen werden (wenn sie den vorher genannten Kriterien entsprechen). Erworbene Flüssigkeiten dürfen nicht mit an Bord des Anschlussfluges genommen werden, wenn der erste Flug seinen Ursprung in einem Drittland hat, welches nicht den EU-Regelungen unterliegt.
Gut zu wissen: Ab April 2013 werden bei Flügen innerhalb der EU wieder Flüssigkeiten, Pasten und Cremes in größeren Behältern erlaubt sein. Denn nach Mitteilung der EU-Kommission sollen dann alle Flughäfen in Europa über Kontrollgeräte verfügen, die zwischen harmlosen Flüssigkeiten, Pasten bzw. Cremes und potenziell gefährlichen Substanzen (z.B. Flüssigsprengstoff bzw. Substanzen aus denen Sprengstoff gemixt werden könnten) unterscheiden können.
Alle Infos auch auf der Seite der Bundespolizei.
Regelung für aufgegebenes Gepäck
Auch für das aufgegebene Gepäck gelten strenge Regeln. So dürfen im aufgegebenen Gepäck/Freigepäck folgende Gegenstände nicht mitgeführt werden:
- Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind, schwere Verletzungen hervorzurufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden (z.B. Munition, Sprengkapseln, Detonatoren und Zünder, Minen, Granaten oder andere militärische Sprengkörper, Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse, Rauchkanister und Rauchpatronen, Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe etc.).
Du hast die geltenden Bestimmungen zum Gepäck gelesen und dementsprechend deine Koffer gepackt? Dann lies auch, welche Gepäckvorgaben dich bei den einzelnen Fluggesellschaften erwarten. Beachte darüber hinaus zudem die Zoll- und Einfuhrbestimmungen in europäischen und nicht-europäischen Ländern.
Handgepäckbestimmungen und Gebühren einzelner Fluglinien
Jede Fluglinie hat unterschiedliche Bestimmungen für Handgepäck und ebenso andere Gebühren. Diese Regelungen und Gebühren fallen bei den einzelnen Fluglinien an:

























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